ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN BK Autoglas GmbH
Stand: Februar 2006
1.Allgemein
Allen Angeboten, Verkäufen und Lieferungen liegen diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen zugrunde. Die Angebote des Lieferes sind stets unverbindlich. Der Abschluß kommt durch schriftliche oder telefonische Vereinbarung zustande Eine Stornierung des Auftrages muß einen Tag nach der Auftragserteilung erfolgen, sie kann nur schriftlich erfolgen und nur der Poststempel ist gültig. Späteres stornieren ist nur gültig, wenn es Lagerware ist und nach Erstattung der Unkosten, welche uns nach dem Auftrag entstanden sind. Ist die Ware speziell für den Kunden bestellt oder beschafft worden, ist keine Stornierung möglich und es muß der volle Kaufpreis bezahlt werden. Abänderungen mündlicher Vereinbarungen gelten nur mit schriftlicher Bestätigung.
2.Preis
Die am Tag der Bestellung gültigen Preise gelten für diese Lieferung bzw. für diesen Auftrag. Preisangaben sind immer freibleibend. Einen Rücktritt von der Preiszusage behalten wir uns vor, wenn uns während der Bestellung und Auslieferung die Einkaufs- und Verkaufpreise erhöht werden.
3.Lieferung, Versand, Verpackung
a)Wir sind zu Teilleistungen berechtigt, Liefertermine sind stets unverbindlich.
b) Eintretende Lieferverzögerungen durch Streiks, unvorhersehbare Betriebsstörungen bei uns bzw. unseren Vorlieferanten, höhere Gewalt sowie andere von uns nicht zu vertretende Ereignisse befreien uns für die Dauer der Auswirkungen zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferpflicht. Im Falle nachträglicher Unmöglichkeit tritt vollständige Befreiung ein. Bei Behinderungen von mehr als 3 Monaten sind die Vertragsparteien nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
c) Unbeschadet anderweitiger Rechte können wir uns vom Vertrag lösen, wenn nach Vertragsschluss begründete Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers entstehen, insbesondere der Besteller nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung eine fällige Forderung nicht bezahlt, über sein Vermögen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt wird, sowie bei Scheck- oder Wechselprotest und Zahlungseinstellung.
d) Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager. Mit der übergabe des Gutes an den Transportführer - gleich von wem beauftragt - geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Transporten mit unseren Fahrzeugen bei Teil- sowie Frankolieferungen. Bei Anlieferung mit unseren Wagen oder mit dem Wagen des Lieferwerkes gilt die übergabe spätestens als erfolgt, wenn die Ware dem Empfänger vor der Anlieferungsstelle auf dem Wagen zur Verfügung steht. Das Abladen ist Angelegenheit des Bestellers. Verlangt der Besteller gleichwohl Hilfestellung beim Abladen, Transportieren oder Einsetzen, so bedeutet diese Mitwirkung bei den Arbeiten jedoch keine übernahme einer zusätzlichen Gefahr oder Haftung. Es ist Aufgabe und Verpflichtung des Bestellers, für geeignete Abladevorrichtungen zu sorgen und die erforderlichen Arbeitskräfte beim Abladen zu stellen.
e) Wird die Einlagerung der Ware bei uns erforderlich, erfolgt dies auf Gefahr und Kosten des Bestellers. Gleichzeitig wird die Warenrechnung fällig.
f) Verpackung und Versand erfolgen gemäß § 448 BGB auf Kosten des Bestellers, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Transportschäden sind uns unverzüglich nach Feststellung anzuzeigen. Bei Anlieferung mit Transportführern hat der Besteller die erforderlichen Formalitäten beim Frachtführer bzw. der Versicherung zu erfüllen. Eine Schadensanzeige muss vor Verarbeitung oder Einbau erfolgen.
g) Ist die Lieferung auf Abruf vereinbart, ist der Besteller verpflichtet, innerhalb einer angemessenen zeit die Lieferung abzurufen. Erfolgt der Abruf nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig, ist der Lieferant berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Bestellers einzulagern. Sofern der Besteller nicht innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist - unter Hinweis auf die Rechtsfolgen- die Ware abruft, gilt sie nach Ablauf der Frist als abgerufen und geliefert. Der Besteller ist dann zu unverzüglichen Zahlung verpflichtet.
h) Bei einer Fehlbestellung und anschließender Rücknahme durch uns werden € 10,-- pro Artikel berechnet.
4. Mängelrüge
Mängel an Ware, die in Originalkisten verpackt ist, können nur durch uns bei dem Originalverpacker gemeldet werden. Wir treten hierbei nur als Vermittler auf. Ersatz leistet nur der Originalverpacker. Für berechtigte Mängel an Ware, die in Losekisten verpackt ist, können wir nur nach vorheriger Besichtigung Ersatz leisten. Bei falscher Lagerung und dadurch auftretende Mängel kann kein Ersatz geleistet werden. Mängel an Ware, die durch Bearbeitung oder Einbau entstanden sind, können nicht anerkannt werden. Mängel können nur anerkannt werden, wenn Sie innerhalb von 14 Tagen nach Versand- oder Liefertag angezeigt werden.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind grundsätzlich in bar bis zum vereinbarten Fälligkeitstermin zu zahlen.
Eine etwaige Beanstandung der Ware ist ohne Einfluß auf die Fälligkeit der Zahlung.
Reicht die Zahlung zur Tilgung der gesamten Rechnungssumme nicht aus, so wird sie immer zuerst auf Nebenkosten sowie etwaige Zinsen und zuletzt auf den Warenwert angerechnet. Bei allen Zielüberschreitungen werden vom Fälligkeitsdatum an Zinsen mit über 2% über dem jeweiligen allgemeinen Diskontsatz berechnet. Skonti entfallen, wenn nicht spätestens mit Eingang des skontobegünstigten Rechnungsbetrages auch alle sonstigen bereits fälligen Rechnungen beglichen werden. Eine etwaige Regulierung durch Wechsel gewährt keinen Anspruch auf Skonto.
Die Zurückhaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von dem Lieferer nicht anerkannten Gegenansprüchen des Bestellers oder die Aufrechnung mit solchen sowie Abzüge von Rechnungen ohne schriftliches Einverständnis des Lieferers sind nicht statthaft.
Kommt der Besteller mit fälligen Zahlungen in Verzug oder gehen nach Geschäftsabschluß Mitteilungen über die Vermögenslage des Bestellers ein, welche einer Kreditgewährung nicht mehr gerechtfertigt erscheinen lassen, ist der Lieferer berechtigt, ohne Rücksicht auf vereinbarte Zahlungstermine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder vom Vertrag fristlos zurückzutreten. Kommt es zur Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen, werden die Forderungen nach der 2. Mahnung von unserem Inkassobüro auf Ihre Kosten eingetrieben.
6. Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen gegen den Käufer vor Schecks und Wechsel gelten erst mit der baren Einlösung als Zahlung. Der Käufer darf die gelieferten Waren, solange wir eine Forderung gegen ihn haben, weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Dagegen ist er ermächtigt, sie in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr im Ganzen oder in Teilen zu veräußern. Wird die Ware von dritter Seite gepfändet, so ist der Käufer verpflichtet, uns dies sofort mitzuteilen.
Alle Forderungsrechte an Abnehmer die dem Käufer aus der Weiterveräußerung auch einschließlich Bearbeitung oder Einbau der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren zustehen, tritt er hiermit an uns in voller Höhe zur Sicherheit sämtlicher zustehender Forderungen gegen ihn ab.
übersteigt der Wert der bestehenden Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20% so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.
7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz des Versandlagers, ausschließlich Gerichtsstand und insoweit nicht anders vereinbart, Erfüllungsort Waiblingen.








